Die Single-Kartei im Collard's Diner gibt es auf Papier und, wenn Sie wollen, diskret auf Ihrem Handy. Wer mitmacht, hinterlegt eine Karte unter einer Chiffre. Andere können die Karten im Diner lesen und über uns Briefe an die Chiffre hinterlegen.
Die Single-Kartei ist keine Ehe- oder Partnervermittlung. Wir stellen nur Kartei und Briefablage bereit. Wir suchen niemanden aus, schlagen niemanden vor und schulden keinen Erfolg. Die Schutzgebühr von 3 € deckt Karte, Abholschein, Anzeige und fünf Briefe (Briefbogen mit Umschlag). Ein Zusatzset mit drei Briefen kostet 1,50 €.
Wir entscheiden darüber nach unserem Hausrecht und ohne Begründung. Karte, Einwilligung und liegende Briefe werden dann vernichtet bzw. gelöscht.
Für den Inhalt der Karten und Briefe sind allein ihre Verfasser verantwortlich, nicht Collard's. Außer dem Geburtsjahr prüfen wir Angaben nicht auf Richtigkeit, lesen keine Briefe und übernehmen keine Haftung für Inhalte, Absichten oder das Verhalten von Teilnehmern; das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Beschwerden klären wir persönlich am Tresen; wer sich beschwert hat, bleibt vertraulich. Bedrohung, Gewalt, Stalking und Belästigung schlichten wir nicht: Die Karte wird gesperrt und wir melden den Vorfall der Polizei. Die bei uns vorhandenen Angaben der Beteiligten sichern wir und übergeben sie auf Anforderung von Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beweismittel.
Olaf Ladendorff, Collard's Diner & Coffee, Mönchstraße 5, 04916 Herzberg/Elster, Telefon 03535 / 485750, kontakt@collards.de
Ihre Karte (grobe Gegend, Ihr Text über sich), die Angaben, die Sie selbst in der App eintragen (Geburtsjahr, Ihr Geschlecht, wen und welches Alter Sie suchen), und Ihre Chiffre; wann und mit welchem Ergebnis (passt / passt nicht, mit der Zahl der Versuche) Ihr Geburtsjahr mit dem Ausweis abgeglichen wurde und wann Sie bestätigt haben, den Ausweis vorgezeigt zu haben; die Nummer Ihres gültigen Abholscheins; Ihre Einwilligung – digital mit Datum und Uhrzeit oder auf Papier mit Unterschrift; im Postbuch die Daten von Eintragung, eingegangenen und abgeholten Briefen; ob Ihre Karte pausiert ist; wann Sie eine Pause aufgehoben haben, um häufiges Umschalten zu begrenzen (Löschung nach sieben Tagen); welche Chiffren Sie blockiert haben, damit die Sperre wirkt, bis Sie sie aufheben oder eine der beiden Karten gelöscht wird. Freiwillig: wie Sie von uns erfahren haben – nur für unsere Statistik. Ihr Kennwort speichern wir nur verschlüsselt, lesen können wir es nicht. Bei digitaler Teilnahme sind Geburtsjahr, Geschlecht, gesuchtes Geschlecht und gesuchtes Alter (von – bis) Pflicht – ohne sie ist keine digitale Teilnahme möglich. Bei reiner Papierteilnahme ist alles freiwillig. Bei digitaler Teilnahme zusätzlich ein Foto Ihrer Karte. Aus der Angabe, wen Sie suchen, kann auf Ihre sexuelle Orientierung geschlossen werden. Das ist eine besonders geschützte Angabe.
Nur für die Single-Kartei: Karte im Diner zeigen, Briefe annehmen und aushändigen. Grundlage ist Ihre ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a und Art. 9 Abs. 2 a DSGVO). Außerdem: Ihr Geburtsjahr mit dem Ausweis abgleichen, damit nur Erwachsene teilnehmen (Einwilligung); zählen, wie viele Karten es je Gruppe gibt (nur Anzahlen); Arbeitsschritte und Abrufe protokollieren, um Missbrauch aufklären zu können (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Ohne Einwilligung keine Teilnahme, sonst entstehen Ihnen keine Nachteile.
Karten, die auf Ihren Wunsch bei uns bleiben, und Einwilligungen auf Papier liegen getrennt und verschlossen. Bei digitaler Teilnahme liegt das Foto Ihrer Karte auf unserem eigenen Rechner im Diner – nicht in einer Cloud, nicht bei Google, nicht auf einem Handy. Ansehen nur während der Öffnungszeiten, nach Freischaltung am Tresen, mit Chiffre und eigenem Kennwort; von außerhalb sieht man nur die eigene Karte und ob Post da ist. Briefe öffnen wir nicht, ihr Inhalt wird nicht digital erfasst. Zum Anmelden setzt die App ein technisch notwendiges Sitzungs-Cookie, das nach spätestens zwei Stunden ohne Nutzung ungültig wird (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Tippen Sie auf „Post jetzt abholen“, sieht der Tresen für zehn Minuten einen Hinweis bei Ihrer Chiffre; das wird nicht gespeichert. Der Knopf „Öffnungszeiten“ führt zu Google – erst dort gelten Googles Datenschutzbestimmungen.
Keinen Nachnamen, keine Adresse, keine Telefonnummer, keinen Standort, keine Geräte- oder Handydaten (außer der Zufallskennung bei der Voranmeldung). Aus Ihrem Ausweis speichern wir keine Angaben – nur, ob Ihr Geburtsjahr dazu passt. Wir speichern nicht, wer wann welche Karte angesehen hat. Damit niemand Karten in kurzer Zeit abgrast, zählt die App nur, wie viele Karten geöffnet wurden (höchstens 12 in 10 Minuten) – nur im Arbeitsspeicher, nach spätestens einer Stunde gelöscht. Je Chiffre zählen wir die abgegebenen Briefe (wegen der 5 inklusive). Sind es mehr als fünf in sieben Tagen, sieht der Tresen einen Hinweis – nur die Zahl, zum Schutz vor Missbrauch. Solange Post im Fach liegt, speichern wir allein die Chiffren von Absender und Empfänger sowie das Abgabedatum – keine Namen, keine Inhalte. Das dient dem Hinweis „nicht abgeholt“ an den Absender, der Rückgabe und dem Rücklauf. Mit Abholung, Rückgabe oder Rücklauf löschen wir das. Für eine Ankündigung speichern wir Ihre Chiffre, die des Empfängers, den gewählten Weg und den Zeitpunkt. So können wir Ihnen mitteilen, ob Ihre Post angekommen ist. Die Ankündigung löschen wir, sobald der passende Brief eingetragen ist, spätestens nach 12 Stunden (Tresen) bzw. 4 Tagen (Briefkasten). Ihre Nachricht verschwindet 12 Stunden nach dem ersten Ansehen, spätestens nach 14 Tagen. Kann ein Brief nicht zugestellt werden, erfahren Sie das in der App; der Hinweis verschwindet nach derselben Regel. Bleibt der Brief aus, sehen wir am Tresen Ihre Chiffre und den Weg, ebenso lange wie Ihre Nachricht. Im PIN-Sonderfall halten wir Annahme, Freigabe oder Vernichtung zwölf Monate im Protokoll fest. Die Zähler löschen wir mit der Karte. Keine Werbung, keine Weitergabe, sonst keine Auswertung. Bei digitaler Anzeige zeigt das Programm nur Karten aus Ihrer Rubrik, wie in der Zeitung unter „Sie sucht Ihn“; es bewertet niemanden und schlägt niemanden vor. Bei Papierkarten nutzen wir diese Angaben nur intern, um zu zählen, wie viele Karten es je Gruppe gibt; das Programm zeigt sie nicht an.
Voranmeldung ohne persönliche Angaben: nur Chiffre, Prüfzahl, Datum und eine Zufallskennung Ihres Browsers (ein Gerät, eine Nummer); verfällt 14 Tage nach dem Start und wird 30 Tage danach gelöscht; nach Anlage Ihrer Karte am Tresen öffnet dieselbe Seite im selben Browser die Registrierung; Prüfzahl und Zufallskennung löschen wir 30 Tage nach dem Einlösen. Bereiten Sie dort Ihre Angaben vor, bleiben sie nur in Ihrem Browser, werden nicht an uns übertragen und nach dem Speichern in der App dort gelöscht (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Beschwerden: nur beide Chiffren, fester Grund, Datum.
Teilnehmer dürfen Karten nicht fotografieren oder als Bildschirmfoto speichern. Technisch verhindern können wir das nicht, weder auf Papier noch am Handy. Sie müssen damit rechnen, dass jemand trotz Verbot ein Foto Ihrer Karte macht. Schreiben Sie deshalb nichts auf die Karte, woran man Sie ohne Weiteres erkennt. Auf jeder angezeigten Karte steht die Chiffre des Betrachters. Das soll Missbrauch erschweren; gespeichert wird dabei nichts. Ein Verstoß führt zum Ausschluss.
Teilnehmer, die sich im Diner eine Karte zeigen lassen oder mit ihrer Chiffre digital schauen, sehen Ihre Karte, Ihr Geschlecht und Ihr Alter, aber nicht Geburtsjahr, Suchwunsch, Einwilligung, Kennwort oder Postbuch. Weil die App nur passende Karten zeigt, weiß jeder, der Ihre Karte digital sieht, dass Sie jemanden wie ihn suchen. Der Inhaber sieht alles außer Ihrem Kennwort und Ihren Angaben zu Geburtsjahr, Geschlecht und Suche. Diese ruft er nur ab, wenn Sie Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO), Polizei oder Staatsanwaltschaft sie anfordern oder eine Beschwerde zu prüfen ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f, Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO, § 24 BDSG). Jeder Abruf steht mit Datum und Grund im Protokoll. Für unsere Planung sieht er nur, wie viele Karten es je Gruppe gibt. Mitarbeiter sehen nur Chiffre, Poststand und ob eine Karte aktiv ist – keine Kartei-Liste, kein Alter, keinen Suchwunsch, keine Fotos. Eine Karte sehen sie nur, wenn sie sie anlegen oder scannen. Ihren Ausweis sehen sie beim Abgleich, notieren aber nichts daraus. Jeder Arbeitsschritt am Tresen wird mit Datum, Rolle (Inhaber, Mitarbeiter oder Gast) und gegebenenfalls Chiffre festgehalten, ohne Inhalte, damit nachvollziehbar bleibt, wer was getan hat. Gelöscht wird nach zwölf Monaten. Eine Weitergabe an andere findet nicht statt – außer an Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Verdacht auf eine Straftat (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO, § 24 BDSG) oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Bis Sie Ihre Karte zurückziehen oder die Einwilligung widerrufen – auf Wunsch nur für das Digitale, dann löschen wir das Foto –, bei einem Ausschluss oder nach sechs Monaten ohne Abholung und Rückmeldung. Dann löschen wir das Foto und vernichten, was bei uns liegt: Karte, Einwilligung und Briefe. Im Postbuch bleibt nur die Chiffre mit Daten, ohne Namen; gelöschte Chiffren merken wir uns ohne weitere Angaben, damit sie nicht neu vergeben werden. Beschwerden und interne Vermerke (fester Grund, kein Freitext) löschen wir spätestens 12 Monate nach der Klärung.
Auf früher gedruckten Karten und Einwilligungen können Felder stehen, die wir nicht mehr verwenden – etwa „Vorname / Spitzname“, „Kennwort“ oder Felder zu Alter und Geschlecht. Diese Felder werden nicht ausgefüllt und von uns durchgestrichen. Ihr Kennwort legen Sie ausschließlich selbst auf Ihrem Handy fest. Digital werden Karten nur nach Freischaltung am Tresen angezeigt. Maßgeblich ist immer dieser Datenschutzhinweis in seiner aktuellen Fassung.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, formlos am Tresen oder per E-Mail. Was bis dahin geschah, bleibt rechtmäßig. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 15–20 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, etwa der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (www.lda.brandenburg.de).
Gibt es nicht. Das Programm zeigt nur Karten, bei denen Geschlecht und Wunschalter auf beiden Seiten passen. Wer gezielt eine Frau oder einen Mann sucht, sieht ausschließlich Menschen dieses Geschlechts, die umgekehrt das eigene suchen. Divers mit gezielter Wahl sehen nur Frauen bzw. Männer, die „egal“ angegeben haben. Wer „egal“ wählt, sieht andere mit derselben Angabe sowie Divers, die gezielt das eigene Geschlecht suchen. Die Sichtbarkeit gilt immer gegenseitig. Es bewertet niemanden.
Treffen verabreden Sie selbst und auf eigene Verantwortung. Geben Sie niemals Geld, Kontodaten oder Ausweiskopien heraus, egal mit welcher Geschichte – so arbeiten Betrüger. Unser Rat: das erste Treffen an einem öffentlichen Ort. Gern bei uns, wir sind da. Austragen können Sie sich jederzeit am Tresen.
Stand: 06.10.2026 · Die gedruckte Fassung liegt im Diner aus.
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Anfrage.
Collard's Diner & Coffee
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